logo lbg grau

Aufhebung der Präsenzpflicht (vorerst bis Ende Februar)

Am 24.01.22 wurde in Berlin durch die Senatsbildungsverwaltung die Aufhebung der Präsenzpflicht vorerst bis Ende Februar beschlossen und mit der Dynamik des Infektionsgeschehens begründet. Die wichtigsten Informationen in der Zusammenfassung:

Sofern Eltern, bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler sich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entscheiden, müssen sie dies der Schule schriftlich mit einem formlosen Schreiben über ihre Entscheidung vorab mitteilen.

Dabei gelten die folgenden Ausnahmen:
Alle – abgesehen von Risikogruppen – müssen an Prüfungen im oben genannten Zeitraum teilnehmen. Für mündliche Prüfungen können Prüfungen per Videotelefonie auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Risikogruppe gehören, ermöglicht werden, wenn es die Personalsituation erforderlich macht und dies technisch umsetzbar ist.
Klausuren in der gymnasialen Oberstufe sind weiterhin in Präsenz zu schreiben, da sie in der gymnasialen Oberstufe Voraussetzung für eine Notenbildung sind.

Der Senat wird in seiner Sitzung vom 01.02.2022 einen entsprechenden Beschluss fassen, der die Zeit nach den Ferien detailliert regelt.

Sofern Eltern, bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler sich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entscheiden