Mitglieder der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. Sie setzt sich nach dem Schulgesetz von 2004 wie folgt zusammen:
- Schulleiter
- 4 Lehrer(innen)
- 4 Schüler(innen)
- 4 Elternvertreter(innen)
- 1 der Schule nicht angehörende Person (gewählt von den übrigen Mitgliedern)
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt.
Turnus und Themen
Die Schulkonferenz tagt einige Male im Schuljahr und fasst dabei grundlegende Beschlüsse zur Gestaltung der Schule, z. B.:
- Verteilung und Verwendung von Personal- und Sachmitteln
- Schulprogramm
- Umfang und Verteilung der Hausaufgaben
- Dauer der Schulwoche
- freiwilligen Unterricht
- Schul- und Hausordnung
- und vieles mehr ...
Die Schulkonferenz beschließt über Wandertage, Projekttage und Schulfeste. Sie bildet für Konfliktfälle, die im Schulleben entstehen können, einen Vermittlungsausschuss, der auf Antrag eines Betroffenen tätig wird.
Bei der Neuwahl einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters schlägt die Schulkonferenz dem Schulamt einen der angebotenen Bewerber(innen) vor.
Mehr darüber im Schulgesetz ab § 75.