Zusätzlich zu der bereits durch die Schule erfolgten Belehrung über die Abiturregeln im März müssen Sie in diesem Jahr die folgende von der Senatsverwaltung verfasste Belehrung zur Beachtung des Infektionsschutzgesetzes ausdrucken, zur Kenntnis nehmen, unterschreiben bzw. unterschreiben lassen bei nicht volljährigen Schüler*innen und in geeigneter Form (Foto, Scan, Dreizeiler als Erklärung) bis spätestens Montag, 20.04.2020, 16:00 Uhr an die Dienstmailadresse Ihres Tutors / Ihrer Tutorin senden. Zusätzlich bringen Sie diese Belehrung bitte in Papierform mit den Unterschriften am ersten Tag der schriftlichen Prüfung mit und hinterlegen diese in dem aufgestellten Ablagekorb.
Ohne die Abgabe dieser Belehrung können Sie am schriftlichen Abitur nicht teilnehmen!
Belehrung für volljährige Schüler*innen
Belehrung für nichtvolljährige Schüler*innen
Wenn die genauen Vorgaben für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs feststehen, erhalten Sie voraussichtlich zum Ende dieser Woche die genauen Raumpläne und weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf des schriftlichen Abiturs.
Wir wünschen Ihnen allen weiterhin eine erfolgreiche Vorbereitung!