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Aktuelle Quarantäneregeln (28.09.21)

Das Gesundheitsamt hat einige veränderte Quarantäneregeln verlauten lassen. Es geht insbesondere um die Nachverfolgung der Kontakte sowie die Dauer der Quarantäne. Sofern Sie die aktuellen Hinweise nicht schon dem Elternbrief entnommen haben, wir haben Sie noch einmal für Sie zusammengefasst.
 
 
  • Es bleibt im schulischen Umfeld bei der Kontaktnachverfolgung im Umkreis von 1,50 (-2) m um eine infizierte Person und den entsprechenden Klassifizierungen nach Kontaktperson I im engen Umkreis und Kontaktperson II im weiteren Umkreis. Voraussetzung ist, dass alle Hygieneregeln (Abstand, Lüften, Masken) eingehalten wurden.
     
  • Auch bleibt es dabei, dass geimpfte Personen selbstverständlich nicht in Quarantäne müssen.
     
  • Neu ist, dass die Quarantänestellungen für Kontaktpersonen nur noch für 10 Tage beginnend mit dem Tag nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person ausgesprochen werden.
     
  • Ebenfalls neu ist, dass sich nichtinfizierte Kontaktpersonen in Quarantäne nach 5 Tagen frei testen können. Ist also ein PCR-Test oder auch ein qualitativer PoC Antigen-Schnelltest (unter zertifizierter Aufsicht erstellt, d.h. in einem offiziellen Testzentrum oder bei einem Arzt) frühestens am fünften Tag der Quarantäne negativ, ist die Quarantäne ab dem folgenden Tag aufgehoben. Hierfür bedarf es dann keiner weiteren Aufhebung o. ä. durch das Gesundheitsamt, bedingt aber die schriftliche Vorlage des negativen Befundes in der Schule bzw. Einrichtung.
     
  • Sollten charakteristische Symptome einer Erkrankung, erkrankte Familienmitglieder oder positive Testergebnisse vorliegen, ist weiterhin umgehend die Schule (Sekretariat) bzw. das Gesundheitsamt zu informieren.
     
  • Nicht erkrankte Kinder in Quarantäne nehmen am Online-Unterricht teil. Kranke Kinder erholen sich und werden nicht online beschult!