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Verpflichtende Selbsttests für Schüler*innen

Die Senatsverwaltung hat in Absprache mit den Gesundheitsämtern und Dienststellenleiter*innen der bezirklichen Schulaufsichten gestern Abend (21:30) die neue verpflichtende Teststrategie in Schulen veröffentlicht, die ab der kommenden Woche gültig sein wird. Den entsprechenden Elternbrief finden Sie hier. Das SIBUZ hat auch ein Infobrief zum Thema Selbsttests herausgebracht, den Sie hier einsehen können.

Da bei uns am 19.04. die Konsultationen Q4 und saLzH für die Jahrgänge 7-Q2 vorgesehen ist, beginnen die verpflichtenden Selbsttestungen für unsere Schüler*innen erst ab Dienstag, dem 20.04. Um sich vorher bereits anzuschauen, wie diese Selbsttest durchgeführt werden sollen, können Sie sich diese Video anschauen. Die Schüler*innen aus Q4 verwenden für die Konsultationen noch Tests aus ihrem Vorrat und testen sich wie bisher und abgesprochen vor dem Schulbesuch.

  • Schüler*innen können nur an Präsenzangeboten der Schule teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Die verpflichtenden Testungen werden zweimal wöchentlich an der Schule nur für Schüler*innen und in Wochen mit Präsenzunterricht durchgeführt.
  • Die Schüler*innen testen sich unter Anleitung und Aufsicht der Lehrkräfte in der Schule selbst. Die Selbsttests werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bereits ausgeteilte und nicht verbrauchte Testkits werden der Schule wieder zurückgebracht. Das betrifft alle Schüler*innen der Jahrgänge 7-9.
  • Bei einem negativen Testergebnis können die Schüler*innen regulär am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis - und damit einem Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung - wird der/die betroffene Schüler*in von der Gruppe getrennt und von den Erziehungsberechtigten abgeholt.
  • Die Testung erfolgt zu Beginn des Unterrichts in einem gut belüfteten Raum, Abstandsregelungen werden eingehalten, FFP2-Masken werden unbedingt getragen (mindestens von Lehrkräften). Das Tragen von weiterer Schutzbekleidung ist nicht erforderlich, da alle Hygieneregeln eingehalten werden. Schüler*innen tragen ebenfalls ihre Masken und ziehen diese nur für etwa 15 Sekunden zum Abstrich von der Nase herunter, lassen den Mund aber bedeckt. Nach dem Abstreichen wird die Maske umgehend wieder aufgesetzt. Bis das gültige Testergebnis vorliegt, verweilen die Schüler*innen auf dem Hof. Da alle Hygieneregeln eingehalten werden, gelten alle Kontaktpersonen, auch im Fall eines eventuell auftretenden positiven Tests, nicht zur Kategorie I.