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Informationen // Teststrategie bis 3. Juni

Ab Montag, dem 09.05. gilt gemäß der aktuellen Informationen durch die Senatsverwaltung folgendes Vorgehen:

Bis einschließlich 03.06.2022 verringert sich die Testfrequenz an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen auf zwei Tests pro Woche. Diese verbindliche Testfrequenz gilt wie bisher für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und weitere Personen, die an der Schule tätig sind, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Personen, die an der Schule tätig und geimpft oder genesen sind, können die Testungen weiterhin auch ohne Beobachtung und auch außerhalb der Schule durchführen.


Auf Wunsch kann dem genannten Personenkreis jeweils pro Woche ein weiterer Test ausgehändigt werden, um sich [...] zusätzlich testen zu können.
Diese dritte Testung erfolgt freiwillig und zu Hause.
Die Anordnung einer verpflichtenden (dritten) Testung durch die jeweilige Schulleitung ist nicht zulässig. Personen, die das freiwillige Testangebot nicht annehmen wollen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.
Darüber hinaus gilt unverändert die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) bei der Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen.