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Aktuelles

Befreiung von der Verpflichtung zur Selbsttestung auch für Schüler*innen:

Schüler*innen sind von der Verpflichtung zur Selbsttestung in der Schule befreit, wenn Sie eine COVID-19 Erkrankung im letzten halben Jahr vorweisen können. Sie müssen ihren Bescheid vom Gesundheitsamt über den positiven PCR-Test im Sekretariat vorlegen und erhalten dann eine schulinterne Bestätigung, die sie bei jedem notwendigen Test ausschließlich in der Schule vorzeigen müssen. Sie sind zwischen 28 Tagen und 6 Monaten nach dem Positivbefund von der Verpflichtung zum Selbsttest befreit. Unsere Sekretärin vermerkt die genaue Gültigkeitsdauer auf der Bestätigung, die zusätzlich einen Schulstempel erhält. Haben die Schüler*innen ihre Bescheinigung vergessen oder verloren, müssen sie am Selbsttest teilnehmen, ebenso nach Ablauf der Gültigkeitsdauer!

Die Cafeteria öffnet unter strengen Auflagen ab Donnerstag

Die Cafeteria wird ab Donnerstag ausschließlich zum Verkauf wieder öffnen. Es gelten die alten Regeln zum Eintritt in den Verkaufsbereich:

  • Nur einzeln,
  • mit Maske,
  • mit Abstand,
  • nur zum Kaufen,
  • unverzüglich den Verkaufsbereich Richtung Hof verlassen.

Die neue Sporthalle

Die neue Sporthalle wurde am 12.05. offiziell in sehr kleinem Kreis zur Nutzung frei gegeben. Es werden allerdings noch kleinere Ausbesserungsarbeiten durch einzelne Firmen stattfinden, sodass wir die Halle noch nicht nutzen werden. Es wird zuerst eine intensive Besprechung und Begehung mit allen Sportkolleg*innen durchgeführt.